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24. Juli 2019 | 07:00 Uhr
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Ab 14. September ändert sich der Online-Zahlungsverkehr

Sowohl private als auch geschäftliche Bankkunden müssen sich beim Onlinebanking auf eine Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) einstellen. Dabei wird neben dem Wissensmerkmal, etwa einem Passwort, auch ein Besitzmerkmal abgefragt, das meist mit einem externen Gerät (Smartphone) verbunden ist. Eine simple TAN-Liste hat dann ausgedient. T3N

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