Bewertungsportale müssen Verfasser von Kommentaren
Bewertungsportal muss Verfasser von Kommentaren nicht nennen: Wer anonym kommentiert, darf auch anonym bleiben, hat der BGH entschieden. Das gilt sogar für Bewertungen, die 'unwahre und damit im Grundsatz unzulässige Tatsachenbehauptungen' enthalten. spiegel.de, tagesschau.de