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2. Juli 2014 | 17:58 Uhr
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Bewertungsportale müssen Verfasser von Kommentaren

Bewertungsportal muss Verfasser von Kommentaren nicht nennen: Wer anonym kommentiert, darf auch anonym bleiben, hat der BGH entschieden. Das gilt sogar für Bewertungen, die 'unwahre und damit im Grundsatz unzulässige Tatsachenbehauptungen' enthalten. spiegel.de, tagesschau.de

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