Datenschutzbeauftragter künftig erst ab 20 Mitarbeiter
Der Bundesrat hat zahlreiche Anpassungen der DSGVO an deutsche Gesetze durchgewunken, darunter die Pflicht einen Datenschutzbeauftragten nicht wie bisher ab zehn, sondern ab 20 Mitarbeitern zu bestellen. Alle sonstigen Pflichten der DSGVO gelten weiterhin auch für kleinere Unternehmen. T3N