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5. März 2020 | 07:00 Uhr
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Einsatz von Google Analytics kann mit DSGVO kollidieren

Google räumt sich das Recht ein, die durch Google Analytics ermittelten Daten der Webseitenbesucher für eigene Zwecke zu verwenden. Das ist nach der DSGVO eine erlaubnispflichtige Datenübermittlung, für die der User zustimmen muss. Ein Cookie-Hinweis reicht nicht aus, vielmehr ist eine aktive Handlung des Nutzers erforderlich. Der Präsident der Bayerischen Datenschutzbehörde will künftig verstärkt gegen unzulässige Tracking-Methoden vorgehen. Internetworld

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