Gesetz gegen Internet-Kostenfallen trifft auch Reiseseiten
Gesetz gegen Internet-Kostenfallen trifft auch Reiseseiten: Kunden müssen bestätigen, dass sie eine kostenpflichtige Leistung in Anspruch nehmen und vor Abschluss über alle wesentlichen Vertragsbestandteile klar und verständlich informiert werden. travel-one.net