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12. März 2012 | 12:47 Uhr
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Gesetz gegen Internet-Kostenfallen trifft auch Reiseseiten

Gesetz gegen Internet-Kostenfallen trifft auch Reiseseiten: Kunden müssen bestätigen, dass sie eine kostenpflichtige Leistung in Anspruch nehmen und vor Abschluss über alle wesentlichen Vertragsbestandteile klar und verständlich informiert werden. travel-one.net

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