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26. September 2019 | 07:00 Uhr
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Recht auf Vergessen bei Google gilt nur in EU

Ein weltweites Recht zur Löschung bestimmter Seiten aus den Suchergebnissen bestehe nicht, hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Google müsse nur dafür sorgen, dass die Seiten in Suchergebnissen innerhalb der EU nicht mehr auftauchen. T3N

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