Reiseportale dürfen nicht zu Versicherungen drängen
Reiseportale dürfen nicht zu Versicherungen drängen: Nervende, mehrfache Drohungen vor hohen Stornokosten sind für Kunden irreführend, oft falsch und unseriös, entschied das Landgericht Berlin in einem Urteil gegen Opodo. Eine Servicepauschale müsse zudem von Beginn an im Flug- oder Reisepreis enthalten sein. DMM