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15. Dezember 2014 | 14:09 Uhr
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Unübersichtliche Portale riskieren Abmahnungen:

Unübersichtliche Portale riskieren Abmahnungen: Darauf weist Rechtsanwalt Andreas Brommer hin und nennt Ryanair als Beispiel. Zusatzleistungen seien voreingestellt und die Abwahlfunktion schwer zu finden, monierten etwa Richter des OLG Frankfurt. Internet World

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