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26. Juni 2019 | 07:00 Uhr
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Wie funktioniert Krisen-PR bei Datenpannen?

Wenn personenbezogene Daten vernichtet, verloren, verändert, unbefugt offengelegt werden oder es zu unbefugtem Zugang kommt, muss dies innerhalb von 72 Stunden an die zuständige Aufsichtsbehörde gemeldet werden. Als Vorbereitung für den Ernstfall sollte ein Krisenteam gebildet, das Worst-Case-Szenario skizziert, die zu erledigenden Schritte festgehalten und Textbausteine zur Information der Kunden angefertigt werden. Horizont

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