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21. Januar 2021 | 07:00 Uhr
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Bund und Länder verlängern und verschärfen den Lockdown

Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten haben gestern Abend eine Verlängerung des Lockdowns bis zum 14. Februar beschlossen. Touristische Übernachtungen in Hotels bleiben verboten, die Gastronomie geschlossen. Zudem treten Verschärfungen bei der Mobilität und für Unternehmen in Kraft. Bei den Überbrückungshilfen verspricht der Bund Verbesserungen.

Quarantäne Frau mit Maske am Fenster Foto iStock Luca Lorenzelli.jpg

Bund und Länder wollen die Mobilität der Menschen weiter einschränken

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In öffentlichen Verkehrsmitteln wird das Tragen von medizinischen Masken zur Pflicht, heißt es in dem Beschluss von Bund und Ländern. Das sind entweder die sogenannten OP-Masken oder FFP2-Masken, weil beide eine höhere Schutzwirkung haben als die Alltagsmasken aus Stoff. OP- oder FFP2-Masken sollen zudem überall dort getragen werden, wo in insbesondere in geschlossenen Räumen ein engerer und längerer Kontakt mit anderen Menschen unvermeidbar ist.

Homeoffice wird zur Pflicht - wenn es machbar ist

Um die Kontakte weiter zu reduzieren, wollen Bund und Länder die Mobilität der Menschen verringern. Dabei haben Bund und Länder vor allem den Weg zur Arbeit und den Arbeitsplatz im Auge. „Angesichts der pandemischen Lage ist auch die weitere Reduzierung von epidemiologisch relevanten Kontakten im beruflichen Kontext erforderlich“, so der Beschluss.

Dazu soll das Bundesarbeitsministerium eine bis zum 15. März befristete Verordnung zum Homeoffice erlassen. Überall dort, wo es möglich sei, müssen Betriebe „den Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen.“ Wo Präsenz am Arbeitsplatz erforderlich ist, „muss für Arbeitsbereiche auf engem Raum im Rahmen der Umsetzung der Covid-19-Arbeitsschutzstandards weiterhin die Belegung von Räumen reduziert werden oder es sind ohne ausreichende Abstände medizinische Masken einzusetzen, die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden“.

Überbrückungshilfen schneller auszahlen

Die Bundesregierung will zudem die Überbrückungshilfe III verbessern. Die Zugangsvoraussetzungen würden vereinfacht und die monatlichen Förderhöchstbeträge für Unternehmen und Solo-Selbstständige deutlich angehoben. „Da viele Unternehmen angesichts der Dauer der Pandemie an die geltenden beihilferechtlichen Obergrenzen stoßen, setzt sich die Bundesregierung bei der Europäischen Kommission mit Nachdruck für die Anhebung der beihilferechtlichen Höchstsätze ein“, heißt es weiter.

Der Bund werde die Abschlagszahlungen deutlich anheben und direkt vornehmen, heißt es in dem Beschluss. „Nachdem der Bund die Voraussetzungen geschaffen hat, werden Bund und Länder die Auszahlungen so schnell wie möglich realisieren. Die Abschlagszahlungen für die Überbrückungshilfe III werden im Monat Februar erfolgen.“

Insolvenzantragspflicht bleibt teilweise ausgesetzt

Die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen, die einen Anspruch auf die Gewährung finanzieller Hilfeleistungen im Rahmen staatlicher Corona-Hilfsprogramme haben und rechtzeitig einen entsprechenden, aussichtsreichen Antrag gestellt haben, wird bis Ende April ausgesetzt.

„Zur Stimulierung der Wirtschaft und zur Förderung der Digitalisierung werden bestimmte digitale Wirtschaftsgüter rückwirkend zum 1. Januar 2021 sofort abgeschrieben.“ Damit könnten die Kosten für Computer und Software zukünftig im Jahr der Anschaffung oder Herstellung steuerlich vollständig berücksichtigt werden. Davon profitierten auch alle, die im Homeoffice arbeiteten. „Die Umsetzung soll untergesetzlich geregelt und damit schnell verfügbar gemacht werden“, so der Bund.

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