Urlaub verjährt nicht automatisch
Urlaub verjährt nach einem neuen Urteil des Bundesarbeitsgerichts nicht automatisch nach drei Jahren. Wenn Arbeitgeber ihre Beschäftigen nicht rechtzeitig auffordern, ihren Urlaub zu nehmen und sie vor einer drohenden Verjährung warnen, bleibt der Urlaubsanspruch bestehen. Das gilt auch für Arbeitnehmer, die für längere Zeit erkrankt sind. Stern