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12. September 2019 | 07:00 Uhr
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Abrechnungsmodus bei Online-Werbung bleibt umstritten

Bei einem Erinnerungstest von Anzeigen im Web konnte nur ein knappes Drittel die gesehene Werbung der jeweiligen Marke zuordnen. Erstaunlicherweise wusste ein Viertel der zusätzlich befragten Experten von Mediaagenturen, Marken und Verlagen nicht, nach welchen Kriterien Online-Werbung als sichtbar und damit abrechnungsfähig gilt.

Internetwerbunb Foto iStock Artur

Die Abrechnungsmodalitäten für Internetwerbung sind ein Dauerstreitthema

Anzeigen im Internet gelten laut dem Interactive Advertising Bureau (IAB) als gesehen, wenn 50 Prozent der Pixel für eine Sekunde auf dem Bildschirm sichtbar sind, für Videowerbung sind es zwei Sekunden. Der Test von zwei verschiedenen Anzeigen mit 1.000 Verbrauchern lief großzügigerweise nach dem 50/2-Standard ab und dennoch hatten 69 Prozent der Probanden keine Ahnung, für wen die Anzeige geworben hat, berichtet das Fachmagazin Adzine. Je ein Drittel der 190 befragten Mediaexperten sprachen sich für einen Standard 100/2 oder 100/5 aus.

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