Ärger auf den Chef darf man loswerden:
Ärger auf den Chef darf man loswerden: Bei langer Betriebszugehörigkeit erlauben Gerichte sogar mal ein "Arschloch" oder "Wichser", je nach den Umständen. spiegel.de
Ärger auf den Chef darf man loswerden: Bei langer Betriebszugehörigkeit erlauben Gerichte sogar mal ein "Arschloch" oder "Wichser", je nach den Umständen. spiegel.de