Arbeitgeber darf Reisekosten mit Routenplaner überprüfen:
Arbeitgeber darf Reisekosten mit Routenplaner überprüfen: Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass der Vergleich der Entfernung mit Hilfe von Google Maps keine unzulässige Überwachung darstellt, wie etwa eine Aufzeichnung des Fahrverhaltens in Echtzeit per GPS. haufe.de