Auch für Mitarbeiterfotos gilt die DSGVO
Wer Fotos von Mitarbeitern veröffentlichen will, sollte zuvor deren Einwilligung schriftlich oder elektronisch einholen. Die Mitarbeiter können diese jederzeit widerrufen. Dann muss der Arbeitgeber beispielsweise die Bilder von der Website oder aus Social Media entfernen. Bei Aufnahmen zu journalistisch-redaktionellen Zwecken gilt die Ausnahmeregelung nach dem sogenannten Medienprivileg. Das heißt, der Datenschutz der abgebildeten Personen wird zwar eingeschränkt, aber dennoch muss bei der Verbreitung das allgemeine Persönlichkeitsrecht beachtet werden. Pro DSGVO