Bei Rabatt oder Gutschein für Bewertungen droht Abmahnung
Es gibt mehr oder minder offensichtliche Fälle, in denen Kunden mit einem Gutschein oder Rabatt zu einer positiven Bewertung motiviert werden. Hierbei bewegen sich Anbieter im illegalen Bereich, denn die subtilen Käufe von Bewertungen widerstreben dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), so ein Jurist. Es handelt sich um sogenannte unlautere geschäftliche Handlungen, die abgemahnt werden können. Anwalt.de