BGH-Urteil zum Preisvergleich könnte sich auf Touristik aus
BGH-Urteil zum Preisvergleich könnte sich auf Touristik auswirken: Der Bundesgerichtshof fordert, dass Anbieter grundsätzlich Preisänderungen zuerst an Preisvergleichsseiten weitergeben müssen, über die sie verkaufen. Die eigene Homepage kann warten. focus.de