Bilder in Social Media müssen rechtssicher sein
Wenn fremdes Bildmaterial für Facebook, Twitter oder Instagram genutzt wird, muss der Urheber zustimmen, bei Stock-Fotos aus Datenbanken ist ein Blick in die Lizenz und die AGB Pflicht. Bei selbstgemachten Bildern ist darauf zu achten, dass die aufgenommenen Personen mit der Veröffentlichung einverstanden sind. Bei den eigenen Mitarbeitern empfiehlt sich eine Ergänzung zum Arbeitsvertrag. Impulse