Bundesgerichtshof gibt Erwachsenenhotels seinen Segen
Ein Hotel verstößt nicht gegen das Diskriminierungsverbot, wenn es Gäste erst ab einem Alter von 16 Jahren zulässt. Der Bundesgerichtshof gab einem Wellnesshotel im Streit mit einer Familie Recht. Adults-only-Konzepte seien gerechtfertigt, denn die Erholung der Erwachsenen sei ein sachlicher Grund, Buchungen für Kinder abzulehnen. Hogapage