Corona-Kurzarbeitsregeln bis Jahresende verlängert
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Die Bundesregierung hat die Regeln für Kurzarbeit noch einmal um drei Monate bis zum Jahresende verlängert. Damit müssen weiterhin nur zehn Prozent der Beschäftigten eines Betriebes von Arbeitsausfall betroffen sein, damit Kurzarbeit angemeldet werden kann. Außerdem erstattet die Bundesagentur für Arbeit den Arbeitgebern die Sozialbeiträge bei Kurzarbeit in voller Höhe. Tagesschau