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30. Oktober 2017 | 09:00 Uhr
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Darf mein Arbeitgeber mit mir im Internet werben?

Die Veröffentlichung eines Fotos mit Namen und beruflichen Kontaktdaten auf der Firmenwebseite ist weit verbreitet. Ein Unternehmen darf diese Daten oder auch Videos grundsätzlich online stellen, wenn die Betroffenen dem zustimmen. Mitarbeiter, zu deren Job es gehört, in der Öffentlichkeit zu stehen, wie zum Beispiel Pressesprecher, müssen die Veröffentlichung in der Regel hinnehmen. Eine Broschüre des Landes Baden-Württemberg erklärt die Details. Spiegel, Broschüre (PDF)

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