Das neue Cookie- und Datenschutzgesetz gilt ab 1. Dezember
Am 20. Mai im Bundestag durchgewunken, tritt das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) im Dezember in Kraft. Das Gesetz beschäftigt sich mit den Einwilligungen zum Setzen von Cookies. Dies ist nur dann regelkonform, "wenn der Endnutzer auf der Grundlage von klaren und umfassenden Informationen eingewilligt hat”. Ab dem 1. Dezember werden Verstöße gegen das TTDSG als Ordnungswidrigkeiten behandelt, mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 300.000 Euro. Gastgewerbe Magazin