Das Recht auf befristete Teilzeit kommt
Arbeitnehmer haben künftig das Recht, für einen befristeten Zeitraum von maximal fünf Jahren in Teilzeit zu arbeiten und danach wieder in Vollzeit zu gehen. Das hat der Bundestag mit dem Gesetz zur Einführung der sogenannten Brückenteilzeit beschlossen. Die Regelung gilt für nach dem 1. Januar 2019 vereinbarte Teilzeit, bei Betrieben mit mehr als 45 Mitarbeitern. Bento