Der richtige Einsatz von Whatsapp
In der Kundenkommunikation dürfen Unternehmen nicht gegen die Nutzungsbedingungen des Messengers verstoßen. Gesetzlich müssen sie alle versendeten Dokumente theoretisch für zehn Jahre speichern. Das betrifft auch die Whatsapp-Chats. Die Kunden müssen aber über diese Speicherung informiert werden, denn ab Mai gilt auch für den Einsatz von Messengern die Datenschutz-Grundverordnung. Basic Thinking