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28. November 2014 | 15:00 Uhr
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Drohnenflüge über Sehenswürdigkeiten oder Hotels absegnen

Drohnenflüge über Sehenswürdigkeiten oder Hotels absegnen lassen: Nur dann dürfen die Aufnahmen auch kommerziell genutzt werden. Die sogenannte Aufstiegsgenehmigung wird von den jeweiligen Luftfahrtbehörden der Länder oder Kommunen erteilt. Noble Praxis-Tipps

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