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18. November 2020 | 07:00 Uhr
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Mailen

Eine mündliche Kündigung ist grundsätzlich ungültig

Eine Kündigung muss in Deutschland schriftlich mitgeteilt werden, unabhängig davon, ob es eine fristgerechte oder fristlose ist. Laut Gesetz ist dafür die elektronische Form ausgeschlossen. Per Mail oder Whatsapp kann nicht gekündigt werden. Diese Vorschriften gelten für Arbeitgeber und -nehmer. Allerdings kann eine mündliche Kündigung wirksam werden, wenn beispielsweise der Arbeitnehmer nach der Kündigung nicht mehr zur Arbeit kommt. Karrierebibel

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