Enge Grenzen bei E-Mail-Werbung
Eine Mail zur Ermittlung der Kundenzufriedenheit ist unerwünschte Werbung, urteilt das OLG Dresden. Vereinfacht gesagt sind nur E-Mails, die Aufklärungs- oder Informationspflichten erfüllen, keine Werbung. Für alle anderen ist die Einwilligung des Empfängers erforderlich. Internet World