Erinnerungen an Online-Abbrecher sind unzulässig:
Erinnerungen an Online-Abbrecher sind unzulässig: Wenn jemand im Internet einen Kauf- oder Buchungsvorgang nicht abschließt, darf er keine E-Mails erhalten, die ihn darauf hinweisen. Das falle unter unzulässige und belästigende Werbung, so die Wettbewerbszentrale. Heise