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28. Januar 2015 | 12:56 Uhr
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Erinnerungen an Online-Abbrecher sind unzulässig:

Erinnerungen an Online-Abbrecher sind unzulässig: Wenn jemand im Internet einen Kauf- oder Buchungsvorgang nicht abschließt, darf er keine E-Mails erhalten, die ihn darauf hinweisen. Das falle unter unzulässige und belästigende Werbung, so die Wettbewerbszentrale. Heise

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