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4. Dezember 2018 | 09:00 Uhr
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Fünf unzulässige Fragen beim Bewerbungsgespräch

Ob eine Bewerberin schwanger ist, geht den künftigen Arbeitgeber nichts an. Genauso wenig wie Details aus dem Privatleben wie etwa die sexuelle Orientierung oder der Umgang mit Geld. Auch Fragen nach politischen Ansichten sind tabu und über eine Krankheit muss ein Bewerber nur dann Auskunft geben, wenn diese die spätere Tätigkeit behindert oder dazu führt, dass sie nicht ausgeübt werden kann. Karrierebibel

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