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26. Januar 2015 | 22:32 Uhr
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Mailen

Für Schiffe darf man nicht mit Sternen werben

Für Schiffe darf man nicht mit Sternen werben: So ist die Bezeichnung "Vier-Sterne-Kreuzfahrt" für einen Törn auf der Donau wettbewerbswidrig, urteilte das Landgericht Hanau. Sie führe den Verbraucher in die Irre, weil die aus der Hotellerie bekannte Klassifizierung für Kreuzfahrtschiffe nicht existiere. E-Recht 24

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