Für Schiffe darf man nicht mit Sternen werben
Für Schiffe darf man nicht mit Sternen werben: So ist die Bezeichnung "Vier-Sterne-Kreuzfahrt" für einen Törn auf der Donau wettbewerbswidrig, urteilte das Landgericht Hanau. Sie führe den Verbraucher in die Irre, weil die aus der Hotellerie bekannte Klassifizierung für Kreuzfahrtschiffe nicht existiere. E-Recht 24