Firmen müssen Arbeitszeiten systematisch erfassen
Der Europäische Gerichtshof hat ein Grundsatzurteil gefällt, wonach Unternehmen in allen EU-Staaten verpflichtet werden, die gesamte Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter systematisch zu erfassen. Das gilt auch für Heimarbeit und Außendienst, um sicherzustellen, dass zulässige Zeiten nicht überschritten werden. Über die Umsetzungsdetails können die Länder selbst entscheiden. T3N