Folgt auf Insolvenzantragspflicht ab Mai eine Pleitewelle?
Pandemie-bedingt gefährdete Unternehmen müssen seit März 2020 keinen Insolvenzantrag stellen, doch die Sonderregel endet am 30. April. Sie gilt nur noch für Firmen, denen Leistungen aus Hilfsprogrammen zustehen. Dennoch gebe es wenig Anträge, stellt Sanierungsberater Tillmann Peeters fest. "Momentan ist es gespenstisch ruhig im Markt", sagt Peeters. Andere Finanzexperten erwarten keine große Pleitewelle, die Staatshilfen zeigten weiter Wirkung. Wirtschaftswoche