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8. April 2021 | 07:00 Uhr
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Fragen und Antworten zum Thema Abfindung

Auch im Berufsleben gehen Parteien getrennte Wege – ob mit Kündigung oder selbstbestimmt. Es gibt dabei kein Recht auf eine Abfindung, es sei denn, sie wurde vertraglich vereinbart. Dennoch bietet ein Aufhebungsvertrag dem Arbeitgeber Rechtssicherheit, dass der Mitarbeiter auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet. Zudem muss die Führungskraft so keine Sozialauswahl befolgen. Spiegel

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