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14. März 2014 | 10:20 Uhr
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Gehaltsvergleich unter Kollegen ist meist erlaubt:

Gehaltsvergleich unter Kollegen ist meist erlaubt: Nur wenn der Wettbewerb nachweislich beeinträchtigt wird, greifen Schweigeklauseln. In der Regel sind sie unwirksam. zeit.de

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