Gericht gibt Kempinski im Markenstreit um "Adlon" recht
Der Name steht für traditionsreiche Luxushotellerie und gleiches gilt für die seit 2005 eingetragene Marke: Somit bleibt "Adlon" exklusiv für das Berliner Kempinski Hotel reserviert, entschied ein EU-Gericht. Ein Hersteller von Badarmaturen taufte eine Produktreihe Adlon und wollte sich die Linie ebenfalls markenrechtlich schützen lassen. FAZ