Gericht kennt kein Pardon bei Telefonwerbung:
Gericht kennt kein Pardon bei Telefonwerbung: Unternehmen müssen beweisen können, dass ein Verbraucher Werbeanrufen zugestimmt hat. Ein vorangekreuztes Kästchen beim Abschluss eines Kaufvertrages wird nicht als Einwilligung akzeptiert. haufe.de