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15. Februar 2012 | 18:25 Uhr
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Gericht kennt kein Pardon bei Telefonwerbung:

Gericht kennt kein Pardon bei Telefonwerbung: Unternehmen müssen beweisen können, dass ein Verbraucher Werbeanrufen zugestimmt hat. Ein vorangekreuztes Kästchen beim Abschluss eines Kaufvertrages wird nicht als Einwilligung akzeptiert. haufe.de

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