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12. April 2016 | 09:00 Uhr
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Mailen

Gericht verbietet Wimdu-Werbung

Der Airbnb-Konkurrent darf nicht mit der Aussage werben, 50 Prozent günstiger als Hotels zu sein. Das Kammergericht Berlin hat die letztjährige Entscheidung des Landgerichts bestätigt. Eine Revision ist nicht zugelassen. Entscheidend ist, dass Wimdu die Einsparung nicht ausnahmslos garantieren kann, aber in der Werbung genau das verspricht. FVW

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