Google-Analytics-Urteil bedeutet kein grundsätzliches Verbot
Ungeachtet eines Urteils aus Österreich, das die Einbindung von Google Analytics auf Webseiten in einem konkreten Fall als Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung wertete, ist die Nutzung per se kein Verstoß gegen die EU-DSGVO. Eine Expertengruppe rät Website-Betreibern allerdings zur Überprüfung und Anpassung der Einstellungen im Consent Management. Internet World