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3. Mai 2019 | 07:00 Uhr
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Mailen

Influencerin gewinnt Schleichwerbung-Prozess

Der Verband Sozialer Wettbewerb hatte gegen Cathy Hummels geklagt, weil sie auf ihrem Instagram-Account Namen und Hersteller ihrer Schuhe und Bekleidung genannt und auf deren Website verlinkt hatte, ohne dies als Werbung zu kennzeichnen. Das Landgericht München entschied zu ihren Gunsten, weil informierte Internet-User wüssten, dass die Ehefrau von Kicker Mats Hummels mit ihrem Instagram-Profil kommerzielle Interessen verfolge. Absatzwirtschaft

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