Insolvenzantragspflicht soll bis März ausgesetzt werden
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht will die zunächst bis Ende September ausgesetzte Insolvenzantragspflicht bis zum März verlängern. Allerdings soll dies nur für Unternehmen gelten, die zwar überschuldet, nicht aber zahlungsunfähig sind. Die Übergangsregel soll wegen der Corona-Pandemie angeschlagenen Unternehmen die Möglichkeit geben, sich zu sanieren. Zeit