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24. Oktober 2018 | 09:00 Uhr
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Irrtümer rund um die Krankschreibung

Viele wissen nicht, wie man sich richtig verhält, wenn man krankgeschrieben wurde. So muss man seinen Arbeitgeber unverzüglich, spätestens mit Beginn der Arbeitszeit informieren, dass man krank ist. Eine Bescheinigung vom Arzt kann je nach Arbeitsvertrag auch schon am ersten Tag verlangt werden. Woran man leidet, muss nicht mitgeteilt werden. Und wenn es einem besser geht und man wieder arbeiten will, muss man sich nicht gesundschreiben lassen. Wirtschaftsforum

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