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31. Mai 2017 | 09:00 Uhr
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Kein Anspruch auf Raucherraum oder -pause

Arbeitgeber können verlangen, dass Raucher sich vorher aus- und danach wieder einstempeln. Wird das öfter missachtet, ist eine Kündigung eventuell verhältnismäßig. Aus Sicherheitsgründen dürfen Betriebe das Rauchen zudem komplett verbieten. In öffentlichen Gebäuden ist es per Gesetz nicht erlaubt. Handelsblatt

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