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20. Mai 2016 | 09:00 Uhr
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Kein genereller Haftungsausschluss bei Angeboten

Mit der Formulierung „keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen“ können gewerbliche Anbieter nicht ihre vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen umgehen, urteilt das Landgericht Arnsberg. Unternehmer

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