Keine Nachgewährung von Urlaub bei Corona-Quarantäne
Auch wenn die Erholung im Urlaub durch eine behördlich angeordnete Corona-Quarantäne beeinträchtigt sein kann, rechtfertigt das keine Nachgewährung der Urlaubstage. Können Arbeitnehmer keine ärztliche Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit vorlegen, gilt der Urlaub als genommen, hat das Arbeitsgericht Bonn entschieden. Anwalt