Kunden brechen Rechtsansage bei Telefonbuchung ab
Zu dieser Erkenntnis gelangt FTI anhand einer ersten Auswertung des Kundenverhaltens im Call-Center. Dort müssen sie nach neuem Recht eine rund vierminütige Rechtsbelehrung vorgelesen bekommen, in deren zweitem Teil sie die Ansage aber abbrechen können. Von dieser Möglichkeit machen laut Veranstalter rund drei Viertel der Anrufer Gebrauch. Nach welcher Zeit der Abbruch erfolgt, sei noch nicht ausgewertet worden, heißt es. FVW