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3. Februar 2022 | 07:00 Uhr
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Kurzarbeitergeld gibt's nicht nachträglich

Die Inhaberin eines Hotels hatte geklagt, nachdem ihr das im Februar 2021 für November und Dezember nachträglich beantragte Kurzarbeitergeld verwehrt wurde. Sie musste in den Monaten wegen Lockdowns den Betrieb schließen. Sie scheiterte vor Gericht, da Arbeitgeber die Arbeitsausfälle rechtzeitig melden müssen. Kurzarbeitergeld werde erst ab dem Monat bezahlt, in dem der Ausfall gemeldet wird, urteilte das Sozialgericht Landshut. Aachener Zeitung

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