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28. Februar 2014 | 10:29 Uhr
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Meinungsfreiheit gilt auch bei anonymen Online-Bewertungen

Meinungsfreiheit gilt auch bei anonymen Online-Bewertungen: Allerdings müssen Plattformbetreiber bei einer Abmahnung strittige Beiträge prüfen und gegebenenfalls löschen. Unternehmen hätten jedoch kein Recht darauf, auf einem Portal nicht beurteilt zu werden. absatzwirtschaft.de

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