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24. Mai 2022 | 07:00 Uhr
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Mailen

Mit dem Dienstfahrrad zum Arbeitsplatz

Das Rad wird vom Arbeitgeber gestellt, oft über den Weg der Gehaltsumwandlung und darf auch privat genutzt werden. Arbeitgeber können aber auch alle Kosten des Dienstrads zusätzlich zum Arbeitslohn übernehmen, dann ist es für die Beschäftigten kosten- und steuerfrei. Es ist auch möglich, Dienstrad und einen Firmenwagen gleichzeitig zu nutzen. Tageskarte

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