Neue Datenschutzgrundverordnung – was tun?
Am 25. Mai tritt die DSGVO in Kraft. Eine Analyse der Datenverarbeitungsaktivitäten und Sicherheitsprozesse klärt, ob ein Unternehmen sensible Daten verarbeitet und ob diese ausreichend gesichert sind. Ein Verzeichnis darüber ist ein Muss. Verankert sind außerdem Löschpflichten, ein Recht auf Vergessen, neue Pflichten zur Datenportabilität oder Widerspruchsrechte. Adzine