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1. August 2022 | 16:29 Uhr
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Neue Pflichten beim Arbeitsvertrag

Arbeitsverträge müssen seit 1. August verschiedene neue Informationen laut einer EU-Richtlinie dokumentieren. Dazu gehören das Enddatum des Vertrags, Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich Vergütung von Überstunden, Zuschlägen, Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie die vereinbarte Arbeitszeit, vereinbarte Ruhepausen und Ruhezeiten. Auch Fortbildungen, betriebliche Altersvorsorge, Probezeit und Form der Kündigung müssen angegeben werden. Chip

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